Anpassung der Finanzkompetenzen im Kanton Thurgau
- 3. Juni
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Aktualisiert: 4. Juni
Du hast keine Ahnung, worum es bei den Abstimmungsvorlagen geht? Keine Sorge, wir erklären dir ganz einfach, worum es geht.

Im Kanton Thurgau ist in der Verfassung festgelegt, bei welchen Staatsausgaben das Volk mitentscheiden kann. Wenn der Kanton viel Geld ausgibt, kommt es zu einer Abstimmung, je nach Betrag obligatorisch oder freiwillig.
Diese Grenzwerte wurden jedoch seit 1990 nicht mehr angepasst. Seither ist die Bevölkerung gewachsen und auch die Staatsausgaben sind deutlich gestiegen.
Mit dieser Vorlage sollen die Grenzwerte erhöht werden, teilweise sogar auf das Doppelte. Das bedeutet: Künftig braucht es erst bei grösseren Beträgen eine Abstimmung als heute.
Auch der Regierungsrat soll mehr Spielraum erhalten und bei höheren Beträgen selbst entscheiden können, ohne dass eine Abstimmung nötig ist.
Zudem wird in der Verfassung klar festgelegt, dass Parlament oder Regierung in besonderen Fällen die Entscheidung über ausgewählte Ausgaben übernehmen können, ohne dass das Volk darüber abstimmen muss. Das soll vor allem für mehr Klarheit und Rechtssicherheit sorgen.
Das spricht dafür
Die heutigen Grenzwerte passen nicht mehr zur Realität. Mit der Anpassung können Entscheidungen schneller und effizienter getroffen werden, ohne für jede grössere Ausgabe eine Abstimmung durchführen zu müssen.
Das spricht dagegen
Wenn die Grenzwerte erhöht werden, kann das Volk seltener über Staatsausgaben abstimmen. Dadurch könnte die Mitbestimmung der Bevölkerung geschwächt werden.
Lesefaul? Auf unserem Instagram-Account (@jugendrat_frauenfeld) erklären wir dir diese Abstimmungsvorlage ganz einfach im Video.
Text: Marlene Götsch
Grafik: canva
Quelle: VoteInfo, Änderung der Kantonsverfassung zur Anpassung der Finanzkompetenzen




